Erstellt am 02.11.2011 um 15:05 Uhr von charlot
Ob es einem AN möglich ist, kann hier ja keiner sagen, da man die möglich Belastung welche er verträgt nicht beurteilen kann.
Rechtlich, also lt. ArbZG ist es statthaft. Denn das ArbZG regelt ja nur die tägl. Höchstarbeitszeit im § 3.
Es sind sogar tägl. mehr als 8 Std. möglich wenn im Durchschnitt von 24 Wochen 8 Std. erreicht werden.
Erstellt am 02.11.2011 um 15:11 Uhr von rkoch
Naja, ob das dem einzelnen AN möglich ist, das muss jeder selber wissen :-)
Aber rechtlich gesehen ist es sogar zulässig das sich die Arbeitszeit über 5 Werktage á 9,6h erstreckt....
Oder auch 23 Wochen lang 5 Werktage á 10h, wenn dann eine Woche Arbeitsfrei ist (oder zumindest so wenig gearbeitet wird, das nur in dieser Woche noch 2 Stunden zusammen kommen) ....
Oder auch 19 Wochen lang 6 Werktage á 10h, wenn dann fünf Wochen lang Arbeitsfrei ist (oder nur noch so wenig gearbeitet wird, das in diesen Wochen nur noch 12 stunden zusammen kommen)....
Urlaub zählt da glücklicherweise nicht als "Arbeitsfrei" in diesem Sinne.
--> §3 ArbZG.
Erstellt am 03.11.2011 um 16:36 Uhr von NoPain
Der BR hat doch bei der Verteilung der Arbeitszeit MBR. Was hindert Euch denn daran die Arbeitzeiten, insbesondere die Lage und der Länge, mit dem AG so zu getalten, dass jedewede mögliche Gesundheitsstörung bei den MA zuverlässig ausgeschlossen werden können? Möglich ist fast alles, ob es ökonomisch, ökologisch und rechtlich empfehlenswert oder durchsetzbar ist, steht auf einen anderen Blatt.