Erstellt am 31.10.2011 um 14:37 Uhr von charlot
Arbeitszeit für Volljährige
Aber auch für Azubis über 18 Jahre gibt es Beschränkungen. Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden (§3 Arbeitszeitgesetz). Sie kann aber zeitweise auf zehn Stunden verlängert werden. Für volljährige Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, welche die Fünf-Tage-Woche vorschreibt, der Samstag ist im Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Werktag. Volljährige dürfen in bestimmten Branchen auch am Sonntag und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Außerdem steht dir für die Beschäftigung an Sonntagen ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für die Beschäftigung an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, steht dir ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von acht Wochen gewährt werden muss (§11 Arbeitszeitgesetz).
http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/arbeitszeit-fuer-azubis.html#menu_4
und
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html
und, sich die Frage stellen, will ich nach der Ausbildung dort einen dauerhaften Job???