Erstellt am 28.10.2011 um 15:35 Uhr von gironimo
die Frage ist doch, was ist an den anderen Tagen, wie lange sind Pausenzeiten und wie ist der Zeitausgleich geregelt.
Erstellt am 28.10.2011 um 15:50 Uhr von Betriebsrätin
Der Arbeitstag lt. ArbZG ist nicht gleich mit Kaledertag. Der Arbeutstag (24 Std.) beginnt lt. ArbZG mit der ersten Arbeitsaufnahme und endet dann nach 24 Std.
Das glilt auch betreffend der Ruhezeiten usw. lt. ArbZG
Erstellt am 28.10.2011 um 15:54 Uhr von Lernender
google doch mal Schichtplanfibel
Erstellt am 28.10.2011 um 16:29 Uhr von Manne
Hallo
@Betriebsrätin ich sehe das ja genauso.aber unser Personalbüro sagt wenn zwischen den 2 Schichten mindestens 11 Stunden Pause sind,dann ist dem ArbZG genüge getan !
was gilt den nun wirklich ?
Erstellt am 28.10.2011 um 17:06 Uhr von Kölner
@Manne
Es gilt § 3 ArbZG und da ist regelmäßig in den Kommentierungen von der indiv. 24-Stunden-Regelung die Rede.
Alternativ: Man könnte die Gewerbeaufsicht präventiv einschalten. Das ist heilsam.
Erstellt am 29.10.2011 um 22:45 Uhr von Laffo
@Manne
"bei uns im Betrieb wird ein neues Schichtmodell eingeführt."
Wer führt das denn ein? Habt ihr nen BR? Der hat Mitbestimmung!!!
Erstellt am 29.10.2011 um 23:08 Uhr von Keiner
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_56/arbeitszeit/arbeitszeitgesetz_leitfaden.pdf
Als "Werktag" im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gilt nicht der Kalendertag, sondern ein 24-Stunden-Zeitraum, der mit der regelmäßigen Aufnahme der Arbeit des/der einzelnen Beschäftigten beginnt.
Sofern die gesetzliche Mindestruhezeit eingehalten wird, kann eine erneute Arbeitsaufnahme auch dann erfolgen, wenn seit Beginn der letzten Schicht noch keine 24 Stunden vergangen sind.
Das Gesetz gibt es her.
Es liegt bei euch ein Schichtmodell welches so etwas vorsieht zu verhindern.