Erstellt am 26.10.2011 um 13:08 Uhr von gironimo
Da es um die Arbeitszeit geht, besteht Mitbestimmung aus dem § 87 BetrVG. Und da müsste der AG die Einigungsstelle anrufen, wenn er sich mit Euch nicht einigt.
Und das er nach Euren Argumenten fragt, ist doch wohl o.k.
Sagt es ihm und verhandelt miteinander.
Erstellt am 26.10.2011 um 13:58 Uhr von Niemand
Ihr habt eine BV und euer einziger Grund ist, daß es so in der BV vereinbart ist. Wenn der AG davon abweichen will muß er euch mit Gründen überzeugen und nicht umgekehrt.
Die Frage die sich stellt ist ob eure BV kündbar ist und ob sie Nachwirkung hat. Wenn die BV Nachwirkung hat muss der AG nach Kündigung mit euch eine neue Regelung in einer neuen BV finden im Zweifelsfall auch vor der Einigungsstelle.
Vielleicht könnt ihr euch mit eurem AG über eine freiwillige Lösung mit einer besonderen Vergütung einigen. Wenn er das unbedingt will wird ihm das ja auch etwas Wert sein.
Sollte der AG jedoch ohne euch so etwas versuchen zu machen solltet ihr ihm das per Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht verbieten lassen.
Erstellt am 26.10.2011 um 14:51 Uhr von gironimo
noch ein Nachtrag - falls ein Tarif gilt lohnt auch ein Blick in diesen. Hier sind oft Zeiten für Weihnachten und Silvester geregelt.
Erstellt am 26.10.2011 um 23:06 Uhr von ganther
darf ich spitzfindig sein?
Die Öffnungszeiten unterliegen nicht der Mitbestimmung sondern nur die Arbeitszeiten. Der AG kann die Öffnungszeiten festlegen wie er möchte (Grenze für ihn nur die gesetzlichen Regelungen zum Ladenschluss)....
UNd dann muss der AG halt schauen ob er mit dem BR eine Regelung zur Arbeitszeit findet die diese Öffnungszeiten auch abdecken oder er stellt in den übrigen Zeiten eben leitende Angestellte (und ich meine echte LA) in den Laden...