Erstellt am 25.10.2011 um 21:28 Uhr von rainerw
Da müsste man mehr über die Gründe der Uraubssperre wissen. Aber vielleicht hilft ja schon folgendes weiter:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/urlaubssperre-zwischen-weihnachten-und-neujahr-das-sind-ihre-rechte/
Erstellt am 25.10.2011 um 21:35 Uhr von Kölner
@Boehri
Wenn der BR hier seine MBR wahrnimmt, kann der AG zumindest in eine Einigungsstelle gezwungen werden...
Erstellt am 25.10.2011 um 21:49 Uhr von Boehri
Hallo erstmals danke für eure schnelle Antwort . Die Urlaubssperre bezieht sich auf einen Werksstillstand unserer Firma mit Reparaturen und Reinigungsarbeiten ,die im August stattfindet
Erstellt am 26.10.2011 um 01:30 Uhr von neskia
und muss das immer im August sein?
Erstellt am 26.10.2011 um 09:36 Uhr von gironimo
Die Urlaubssperre selbst ist ja schon mitbestimmungspflichtig. Da könnt Ihr natürlich auch Regln mit vereinbaren.
Erstellt am 26.10.2011 um 10:40 Uhr von peanuts
Es gibt Weihnachts,- Oster-, Sommer- und Herbstferien ...
Da sollten MA mit schulpflichtigen Kindern doch zu ihrem Recht kommen können. Außerdem fangen die Sommerferien teilweise sehr früh an, so dass der August nicht sonderlich stark in´s Gewicht fällt.
Also überlegen, worüber verhandelt werden soll.