Hallo,

vorweg - der Sachverhalt ist weder tarif- noch einzelvertraglich geregelt; eine Betriebsvereinbarung dazu gibt es auch nicht.

Naechste Woche steht die jaehrliche Winterzeitumstellung an; das bedeutet u. a., dass die Nachtschicht 9 statt 8 Stunden lang ist.

Theoretisch liesse sich bei uns argumentieren, dass die durch Umstellung auf Sommerzeit um eine Stunde verkuerzte Nachtschicht auch voll bezahlt wird; praktisch hat der naechste Woche betroffene AN davon aber wenig (weil er nicht derselbe ist). Deshalb: sind 8 oder 9 Stunden zu vergueten? Einen Gesetzestext oder ein Urteil dazu konnte ich nicht finden.

Danke sagt das

JePilein