Erstellt am 16.10.2011 um 13:30 Uhr von gironimo
Ja klar - die Zeiten die dann gearbeitet werden, decken sich ja nicht mit der bisherigen Regelung.
Erstellt am 16.10.2011 um 17:49 Uhr von neskia
Unter Umständen ist noch mehr als eine BV Arbeitszeit ist zu beachten und zwar eine Betriebsänderung nach §111! Es wäre zu klären, ob
"......
4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren."
in Betracht kommen. Ich denke hier solltet ihr eine RA hinzu ziehen, da die Thematik recht kompliziert werden kann , -> Interessensausgleich