Erstellt am 14.10.2011 um 11:52 Uhr von Lernender
Wenn die Stunden geduldet werden und es z.B. Freizeitausgleich oder eine entsprechende Bezahlung gibt, geht es nach meinem Verständnis in Ordnung. Allerdings sollten die Stunden zumindest erfasst und vom AG bestätigt werden.
Denn es stimmt das der Arbeitnehmer seine Stunden nachweisen muss.
Sollte es also so ausschauen, dass ein Berg voller Überstunden angefallen ist und sich nichts tut, solltet ihr euch sofort die Stunden von eurem Arbeitgeber bestätigen lassen.
Hier findest du ein Formular zu finden. Hoffe es hilft dir weiter.
Nachweis von Überstunden / zuschlagsberechtigte Zeiten für Monwww.uni-kl.de/wcms/fileadmin/ha-3/.../Ueberstundenmeldung.
Erstellt am 14.10.2011 um 15:32 Uhr von neskia
Der richtige Link lautet:
http://www.uni-kl.de/wcms/fileadmin/ha-3/PDF/Ueberstundenmeldung.pdf
Erstellt am 14.10.2011 um 15:44 Uhr von gironimo
Ich denke, der BR sollte sich mit dem Arbeitgeber darüber einigen, wie die Zeiterfassung und die Abrechnung in solchen Fällen aussehen soll.
"sondern werden bis jetzt stillschweigend geduldet" - soll wohl eher heißen "stillschweigend erwartet". Denn das der Pfleger Mitten beim Hausbsuch den Hammer fallen läßt, wird der AG ja wohl auch nicht dulden.