Erstellt am 09.10.2011 um 12:40 Uhr von rainerw
Wenn ihr als BR nicht kontrolliert wie wollt ihr überprüfen ob die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Änderungen der Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig.
Schau mal unter www.schichtplanfibel.de
Erstellt am 09.10.2011 um 12:46 Uhr von toninoel
Ich danke die gibts es irgendwo noch einen § dafür?
Erstellt am 09.10.2011 um 12:55 Uhr von rainerw
§ 87 Abs.1 BetrVG sollte geläufig sein. Dann noch das Arbeitszeitgesetz, evtl noch das Bundesurlaubsgesetz.
Dies liegt im einzelnem was gerade im Unargen bei den Plänen liegt und was es evtl. für spätere Auswirkungen haben kann; z.B. Urlaubsplan, einzelne Urlaube individuell.
Erstellt am 09.10.2011 um 16:54 Uhr von DerAlteHeini
Toninoel
Ich kann nicht glauben, dass solch eine Frage von einem BR Mitglied gestellt wurde.
Erstellt am 10.10.2011 um 09:14 Uhr von rkoch
Oder zur Erklärung:
Schichtpläne sind immer dann notwendig, wenn AN zu nicht von vorneherein festgesetzten Tagen/Zeiten arbeiten (feste Arbeitszeit, fester Schichtbetrieb), welche per BV geregelt sind.
Damit ist das ein Anwendungsfall für §87 (1) 2. (Festsetzung der täglichen Arbeitszeit).
Ist die Arbeitszeit grundsätzlich fest und die Schichtpläne regeln abweichende EinsatzDAUER, so ist es ein Anwendungsfall für §87 (1) 3. (längere oder kürzere Arbeitszeit).
In jedem Fall braucht der AG die Zustimmung des BR um die AN Schichtplangemäß einsetzen zu dürfen.
Erstellt am 10.10.2011 um 09:38 Uhr von Rattle
Hallo,
§80 Abs.1 BetrVG könnte auch zutreffen.
MFG