Unser AG gewährt jetzt den Zusatzurlaub für nachts geleistete Bereitschaftsdienststunden nach. § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA regelt den Zusatzurlaub für die Nachtbereitschaftsdienststunden. Jetzt bekommen unsere Ärzte gem. dem aktuellen BAG-Urteil vom 23.02.2011 diesen Zusatzurlaub aber auch auf Wunsch monetär abgegolten, trotz bestehendem Arbeitsverhältnis. Steht das nicht dem BUrlG entgegen?