Tach auch, folgender Sachverhalt:

Ein AN hat, bedingt durch Krankheit, den Urlaubsanspruch aus 09 und 10 in Höhe von jeweils 20 AT! Zu dieser Zeit war er Vollzeit beschäftigt. In 2011 war seine AU überwunden und er hat eine Teilzeitstelle vereinbart.
Wie ist nun der Alturlaub abzugelten?
Ich denke, dass pro Urlaubstag die seinerzeit geltende Vollzeit Berechnungsgrundlage sein muss!