Hallo Br-Gemeinde,

folgende Frage wurde an mich herangetragen:

Eine Kollegin geht im September 2012 in Rente. Sie möchte gerne Ihr Zeitguthaben, den Jahresurlaub 2012 und 5 Tage Urlaub aus 2011 direkt vor dem Renteneintritt nehmen um eher nicht mehr Arbeiten zu müssen. Gibt es eine Möglichkeit diese 5 Urlaubstage aus 2011 entgegen dem § 7 BUrlG mit zu nehmen?
Einzige Möglichkeit die mir eingefallen ist, auf das gute Wollen des AG zu hoffen und dies mit Ihm zu vereinbaren.

Danke für eure Antworten und viele Grüße

Nichtswissender