Erstellt am 10.08.2011 um 20:04 Uhr von Dummchen
@ puschel
Habt ihr dazu in der BV nichts geregelt?
Erstellt am 10.08.2011 um 21:27 Uhr von puschel
@Dummchen
Doch, dass auch Teilzeitkräfte in Kurzarbeit geschickt werden dürfen. Wir haben aber darüber nicht weiter nachgedacht. Es ist doch etwas anderes ob eine Teilzeitkraft verheiratet und bei finanziellen Ausfall von dem Ehemann aufgefangen werden kann als eine alleinerziehende Mutter in Teilzeit. Können wir da noch was in der BV ändern?
Erstellt am 10.08.2011 um 22:03 Uhr von charlot
Habt ihr denn keine Regelung wer wann wie oft in KUG gehen darf/muss und die Mitbestimmung in diesem Fall??
Gibt es in dem Bereich der Teilzeitkraft tatsächlich KUG und wie viele AN sind dort in dem Bereich/ der Abteilung??
lese auch mal das:
Arbeitsgericht Herford, 1 Ca 975/09
Datum:
19.02.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Herford
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 975/09
Schlagworte:
Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort nicht Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilungen festgelegt sind.
http://www.jusmeum.de/urteile/arbg_herford/9198327302bcfa17493a716394930a128a958f9a3bdc776759737b50fa743e8d
Also, BV prüfen ob diese Punkte so gereglt sind!
Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer
Wenn dieses nicht ALLES geregelt ist, kann der AG die KUG nicht fordern, da nicht ausreichend geregelt. Das wäre auch der Hebel um die Koll. aus der KUG zu bekommen. Denn ihr hat ja wohl dem AG hier so hoffe ich keinen Freibrief gegeben.
Also, prüfen und dem AG das Urteil unter die Nase halten!