Hallo wer weis bescheid?

Wir haben folgrndes Problem, eine Kollegin in Vollzeitbeschäftigung war ein ganzes kallenderjahr krank. Folgedessen hat sie einen Urlaubsanspruch für das vergangene Jahr.
Nun kam sie in diesem Jahr wieder und reduzierte ihre Arbeitszeit auf 400 Euro.

Wie wird der ausstehende Jahresurlaub vom letzten Jahr nun gewährt ? Oder muss er zu der Entgeldsumme in Vollbeschäftigung ausbezahlt werden.

Der Arbeitgeber bietet an die Hälfte zur Entgeltsumme auszubezahlen und die andere Hälfte 1 zu 1 zu dem jetztigen urlaub hinzuzuzählen und zu gewähren.

Wir sind da etwas überfragt, gibt es dazu eine gültige Rechtssprechung wie man es handhabt ?
lg