Hallo zusammen.

Ein Kollege hat nächste Woche eine so genannte Springerwoche (Einspringen für Urlaub, Krankheit, Vertretung). In dieser Woche wurde er für drei Frühdienste auf der Außenstelle x eingeteilt. Diese Einteilung wurde auch vom BR genehmigt. So weit so gut.

Nun hat er letzte Woche den aktuellen Dienstplan aufgerufen und siehe da- er wurde auf der Außenstelle y für die drei Frühschichten eingeteilt ohne informiert zu werden. Außenstelle y ist jedoch 35km weiter vom Wohnort entfernt als Außenstelle X (nur 4km).

Über diese Änderung wurde auch der BR nicht informiert. Argumentation vom Dienstplangestalter: Er hätte nicht seine Schicht geändert- die Frühschicht bleibt ja bestehen- nur der Arbeitsort ändere sich.

Greift in diesem Fall auch das Mitbestimmungsrecht des BR, bzw. die Einwilligung des Arbeitnehmers bez. Änderung oder ist diese überflüssig und nichtens, da sich die Arbeitszeit/ Beginn/ Ende ja nicht ändert.

Danke für eure Antworten.

GerdL.