Erstellt am 05.08.2011 um 12:27 Uhr von rkoch
So weit für diesen die Arbeitszeit anderweitig (z.B. feststehend) geregelt ist, ist das kein Problem. Nur wenn er genauso einem Dienstplan unterworfen ist wie alle anderen MUSS er da natürlich auftauchen, sonst hat er ja gar keine Arbeitszeit. Was anderes wäre wenn er Urlaub hat. Ob dann da draufsteht "Herr X: Urlaub" oder nicht ist eine Formalie.
> Eintrag nicht auch etwas mit Anwesenheit, Bezahlung bei Arbeitsunfällen usw. zu tun?
Nur am Rande. Die Anwesenheit als solche ist ja wohl durch eine Stempeluhr o.ä. dokumentiert, einzig wenn er bei der ANFAHRT einen Unfall baut KÖNNTE (in den seltensten Fällen) die Versicherung auf einen Beweis bestehen das er tatsächlich zur fraglichen Zeit auf dem Weg zur Arbeit war und nicht auf dem Weg ins Fitnessstudio.
> somit können wir in diesem Fall weder die Arbeitszeit, noch die Einhaltung der Pausen sowie Einhaltung des bestehenden Tarifvertrages prüfen...
Und genau das ist doch effektiv der einzige Grund (abgesehen davon das "prüfen" durch "mitbestimmen" zu ersetzen ist) für die Existenz dieses Dienstplanes, oder?