Erstellt am 27.07.2011 um 09:32 Uhr von Ulrik
Hi spencer,
lese ich es richtig, und Du bekommst die Zeit als Gutschrift??
Generell gilt, daß Du (sofern Du nicht eh freigestellt bist, abhängig von der Betriebsgrösse) deine BR-Tätigkeit während deiner regulären Arbeitszeit machst. Du bist dann für die Zeit, in der Du dich um den BR kümmerst, freizustellen.
Ansonsten ist der BR ein Ehrenamt, woher ich aktuell nicht ersehen kann, warum du eine zusätzliche Zeitgutschrift bekommst.
Vielleicht hast Du da bitte noch ein paar infos?
Erstellt am 27.07.2011 um 10:43 Uhr von viktor
das sehe ich auch so. Betriebsratsarbeit findet während der regulären Arbeit statt. Das Arbeitsvolumen ist entsprechend anzupassen. Mehrarbeit kommt da nícht in Betracht. Wenn Du natürlich außerhalb Deiner Betriebsratsarbeit - im eigentlichen Beruf - Mehrarbeit leistest, müsste die bezahlt werden. Natürlich wären bei dieser Mehrarbeit die Mitbestimmungsrechte des BR zu beachten.
Also einfach so zahlen (oder zusätzlich Freizeit zu gewähren) geht eigentlich nicht. Man käme auch leicht in Verruf man wäre wegen des Amtes bevorzugt.
Also suche den Kontakt zum Arbeitgeber und erörtere mit ihm das Problem.
Erstellt am 27.07.2011 um 11:34 Uhr von spencer
Danke für die Antworten,
genauso war das die letzten Jahre auch. Dahinter gekommen bin ich eigentlich nur weil plötzlich meine Stunden nicht mehr stimmten am Moenatsende.
Ich arbeite im Betreuungsdienst (Wohnstätte) im Schichtdienst derzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37h. Eigentl. inkl. BTR arbeit. Jetzt tauchten allerdings plötzlich 16h für BTR arbeit auf. Habe mich mit Chef in Verbindung gesetzt und der sagte das wärer so ganz richtig. Ich als BTR-Voresitzende bekäme Pauschal je nach Arbeitstagen im Monat so und so viel Stunden für die BTR arbeit. Was ich jedoch nicht ganz richtig finde da wir ja nach Betreuungsschlüssel arbeiten und somt mir wöchentlich in dem sinne eine Extravergütung zukommt... werde da heute nochmal nachacken...
Erstellt am 27.07.2011 um 20:29 Uhr von eveline
Du musst so bezahlt werden als ob Du ganz normal arebeiten würdest. Also nicht mehr und nicht weniger. Die nortwendige Zeit für BR Aufgaben legst Du fest. Das geht den AG nichts an. Er hat dir die BR-Arbeit zu ermöglichen und zu bezahlen. Also alles ganz einfach.
Auch Zulagenmäßig bist Dz ganz normal zu behandeln
Erstellt am 30.07.2011 um 09:51 Uhr von Kölner
@an alle Spezialisten
Ein BR kann also nicht seine BR-Stunden, die er NICHT in Freizeitausgleich umwandeln kann, ausbezahlt bekommen? Halte ich für ein Gerücht.
@spencer
Was man Deinem AG nicht vorwerfen kann ist, dass er kreativ die Abdeckung der Betreuungszeiten zu erzielen versucht. Die Frage ist, ob Du damit einverstanden bist, was der AG hier versucht.
Erstellt am 30.07.2011 um 10:09 Uhr von Arabella
@Spencer
Wenn diese BR Stunden aus betriebsbedingten Gründen außerhalb deiner Arbeitszeit geleistet wurden, ist es völlig oK.
Nur dann würde ich den Arbeitgeber auch darin erinnern, dass er diese Stunden wie Mehrarbeit vergüten muß, wenn der Ausgleich nicht vor Ablauf eines Monats stattfindet.
Das kannst du in §37 BetrVG nachlesen.