Hallo!

Ich bin BRV eines Busunternehmens. Unser BR hat nun die Dienstablaufpläne (DAP) zwecks Mitbestimmung zum Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit und der Lage der Pausen vorgelegt bekommen. So weit ist für uns alles klar, dass wir hier in der Mitbestimmung sind.

In diesen Dienstablaufplänen (DAP) ist festgehalten, welche Fahrten der Kollege wann, wo und wie durchzuführen hat. Dabei sind dem BR erhebliche Fehler aufgefallen, so dass die Kollegen ihren Dienst nicht fehlerfrei absolvieren können.

Hier mal zwei Beispiele.
1. Die Abfahrtszeiten im DAP stimmen nicht mit den Zeiten im Fahrplan überein.
2. Haltestellen sind im DAP falsch benannt, so dass der Kollege evtl. die falsche Haltestelle anfährt.

Unterliegen auch diese fehlerhaften Dienst- bzw. Arbeitsanweisungen der Mitbestimmung, was die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der AN betrifft?
Kann der BR aufgrund der fehlerhaften Dienst- bzw. Arbeitsanweisungen die Zustimmung verweigern?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!