Wir haben in unserem Unternehmenvertrauensarbeitszeit und bekommen zum Ausgleich für Mehrarbeit jährlich 3 Tage frei, sogenannte Brückentage.
Der Arbeitgeber hat bisher den Zeitpunkt der Tage festgelegt, z.B. Rosenmontag, Freitag nach Christi Himmelfahrt / Fronleichnam etc.
Trifft es zu, daß der BR auch hier ein Mitbestimmungsrecht hat ?