Erstellt am 26.07.2011 um 08:51 Uhr von HeinzausHH
Das gibt es nicht. Es gibt aber eins, das 19 Tage erlaubt.
Erstellt am 26.07.2011 um 09:58 Uhr von Petrus
Heinz: Such mal im Feld links nach "39573" und lies Dir die Antwort durch - 19 Tage wäre ja noch richtig gut :-/
Erstellt am 26.07.2011 um 10:20 Uhr von rkoch
@Rotfuchs,
Die beste Handhabe ist doch immer noch, das der Sonntag nur unter gewissen Bedingungen zum Arbeitstag umgedeutet werden darf (§10 ArbZG). So weit ihr unter diese Ausnahmeregelungen fallt: Pech gehabt. Ein anderes Gesetz das die Arbeitszeit weiter einschränkt gibt es nicht! Was meinst Du warum dieses Gesetz "Arbeitszeitgesetz" heißt?
Aber ein Detail sollte nicht unerwähnt bleiben: Die Arbeitszeit kann durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag weiter eingeschränkt werden. Wenn ein TV nicht gilt oder keine weiteren Einschränkungen kennt UND der Arbeitsvertrag (den man ja selbst so unterschrieben hat!) dem AG diese Möglichkeit ERÖFFNET (z.B. durch eine Mehrarbeitsklausel oder generelle Vereinbarung einer derart langen zusammenhängenden Arbeitsdauer), dann hat man doch mit Vertragsschluß gewusst auf was man sich einläßt! Mitgegangen, mitgehangen.....
Edit: Ein weiteres wichtiges Detail hab ich vergessen.... Ich gehe davon aus das Du als Betriebsrat fragst: Damit: Warum machst Du Dir nicht Dein eigenes "Gesetz"? Der BR hat bei der Lage der Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ein massives Mitbestimmungsrecht! Ergo konnt ihr mit Eurem Arbeitgeber eine entsprechende BV vereinbaren die mehr als X zusammenhängende Arbeitstage nicht zulässt! Ihr habt hier sogar sehr gute Chancen vor der Einigungsstelle, da es zu Euren originären Aufgaben gehört u.a. "die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern;", was durch derart Familienfeindliche Arbeitszeiten definitiv nicht erreicht wird. Nebenbei habt ihr auch noch Mitzubestimmen bei Sachen "die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen", was schon aufgrund des Ausnahmetatbestandes der Sonntagsarbeit gegeben ist, also diese auf absolute Ausnahmen und das geringstmögliche Maß zu beschränken ist.
So weit ihr keinen BR habt: Macht hinne das ihr einen bekommt.....