Erstellt am 25.07.2011 um 13:43 Uhr von petrus
Ja - sowohl bei den Ü-Std. wie auch beim Abfeiern zum Betriebsausflug.
§87(1) Nr. 2,3
Erstellt am 25.07.2011 um 14:01 Uhr von Kölner
@ludmilla
Abfeiern von Stunden wegen eines Betriebsausfluges? Ich glaube es nicht...
Erstellt am 25.07.2011 um 14:05 Uhr von ludmilla
wieso, bekommt Ihr die Stunden geschenkt?
Erstellt am 25.07.2011 um 14:11 Uhr von Kölner
@ludmilla
Wenn der AG möchte, dass ein Betriebsausflug stattfindet, dann sehe ich diesen auch in der Vergütungspflicht - alles andere ist doch naiv...
...es gibt im übrigen keine Verpflichtung zur Fröhlichkeit; wenn ich nicht teilnehmen will, dann muss der AG mich alternativ beschäftigen.
Achja: BR ist in der Mitbestimmung
Erstellt am 25.07.2011 um 14:14 Uhr von Ludmilla
@Kölner
Danke für die Info.
Ich werde mich drum kümmern :-)
Erstellt am 25.07.2011 um 14:19 Uhr von Kölner
@ludmilla
BAG 5 AZR 242/70 - so alt ist dieses Thema schon.