Erstellt am 22.07.2011 um 18:39 Uhr von Kurzarbeiter
Der BR hat das Recht der MB. Wenn er darauf verzichtet und es damit zu Nachteilen für AN kommtt könnte dem BR Verfahren wegen grober Pflichtverletzung drohen. Z.B. auch weil ggf. in einem Bereich neue AN dazugekommen sind welche sich nie zu einem solchen Unverständniss geäußert haben. Der BR hat es sich hier sehr leicht gemacht, also er hat sich auf DEUTSCH seiner Pflichten und Arbeit erledigt. Dieses auch, weil AN wegen der fehlenden Kenntnis es gar nicht überblicken können was der Verzicht auf MB bzw. die Unterlassung dieser durch den BR für Folgen haben kann.
Wenn der AG hier die MB beachtet der Br sie aber nicht wahrnimmt, sind die DP trotzdem gültig.
Also der Br sollte sich hier seiner Pflichten bewusst werden und diese ab sofort vollumfänglich wahrnehmen. Dazu wurde er ja auch gewählt. Ist es ihn zuviel, so sollte er den Weg frei machen für Koll. welchen die Pflichten nicht zu viel sind.
Dieses ganz besonders auch, weil z.B. die AN nicht wissen oder erkennen, dass durch ihre Tauschgeschäfte ggf. gegen das ArbZG verstoßen wird. Also ihre Gesundheit gefährdet werden könnte bzw gefährdet wird. Denn das ArbZG ist ja ein Schutzgesetz.
Erstellt am 23.07.2011 um 08:22 Uhr von viktor
Also die Pläne gelten. Der BR hat sich ja selbst ausgeklinkt. Der AG hat ja die Mitbestimmung nicht verweigert.
Es hindert den BR aber nicht, den AG aufzufordern keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen.
Und natürlich kann der BR auch wieder jeder Zeit sagen, dass er ab sofort wieder in der Dienstplangestaltung mitbestimmen will, weil er z.B. ein Mehrarbeitsproblem sieht.
Erstellt am 23.07.2011 um 10:03 Uhr von Pareo
Ganz kurz noch zur Ergänzung: durch die Listen ist der BR in jedem Bereich vertreten, so dass wir nicht nur Kenntnis über die ursprünglichen Pläne haben, sondern auch über die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Einhaltung des ArbZG ist kein Problem.
Mehrarbeit über die individuell arbeitsvertraglich geregelte Bandbreite wird mit dem BR abgestimmt und auch immer nur unter Berücksichtigung des ArbZG angeordnet.
Wie gesagt, Beschwerden gab es seit Jahren nur dann, wenn der AN gerade wegen einer anderen Sache mit dem AG in Auseinandersetzung lag und dann der Ansicht war, er/sie solle durch Nichtbeachtung von Wünschen abgestraft werden. Konnte von uns bei Überprüfung aber nie bestätigt werden.
Ansonsten sitzen wir auch bei Bekanntgabe der Dienstpläne an der Quelle (im Team) und haben das Ohr Monat für Monat an der Stimmung.
Klar, sobald sich hier (berechtigte) Beschwerden häufen, sind wir sofort wieder im Boot.
Wir verschließen nicht die Augen vor unseren Aufgaben, sind aber der Ansicht, das wir wichtigere Baustellen haben und nicht da tätig werden müssen, wo es auch aus Sicht der Belegschaft passt.
Erstellt am 25.07.2011 um 00:29 Uhr von azrael
@ pareo..
für mich persönlich klingen deine aussagen nicht so, als ob sich euer BR aus der dienstplangestaltung ausgeklinkt hat. im gegenteil: ich beneide dich über euren konsens, der anscheinend zur zufriedenheit aller erzielt wurde. soweit ich mich erinnere ist das eine der hauptaufgaben laut BetrVG.
da ihr (der BR) die grundsätze der DP-gestaltung mitbestimmt habt, habt ihr eure "pflicht" gegenüber den AN wahr genommen. solange es keinen kläger gibt, gibt es keinen richter.. also bemüht euch weiterhin es nicht zu klagen kommen zu lassen :-)
was deine befürchtungen angeht: Zitat "(Ich sehe das v.a. im Zusammenhang mit dem Recht der AN (kollektive) Mehrarbeit, die ohne Zustimmung des BR abgerufen wird, ggf. zu verweigern.)" sehe ich das problem im übrigen nicht bei den dienstplänen sondern im tarifvertrag bzw. den geltenden gesetzlichen regelungen.
ein ampelkonto z.b. (welches ihr durchaus einfordern könnt, denn die mitbestimmung der verteilung der AZ beschränkt sich nicht nur auf die DP-gestaltung) oder eine BV zur mehrarbeit reichen da glaub ich schon.
mfg
p.s. wieder besseren wissens möchte ich versuchen den leuten, die immer was anzumerken haben, den wind aus den segeln nehmen und darauf hinweißen, dass ich die "pflicht" extra in anführungszeichen gesetzt habe um zu symbolisieren, dass ich es durchaus nicht nur als pflicht empfinde, sondern weiß, dass eine gute AN-vertretung nur mit viel eigenmotivation funktioniert.
p.p.s. ^^ was für ein schachtelsatz.