Hallo,
eine Firma mit 19 Angestellten. Der BrV hat mit der Betriebsltg. eine Arbeitszeitänderung vereinbart. Zuvor wurde der BRV von Arbeitskollegen aufmerksam gemacht, vor der Vereinbarung eine Betriebsversammlung zwecks Abstimmung einzuberufen. Das hat der BRV jedoch nicht getan! Kann man den Beschluß anfechten.
(BRV alleiniges BR-Mitglied)
Vielen Dank
Thomas