Tachchen Leute.

Mal eine Frage zum Rufdienst. Bei uns gibt es eine BV zur Rufbereitschaft. Darin heist es, das sich die Arbeitsleistung im direkten Anschluß an die Regelarbeitszeit nicht in aktivstunden umwandelt, sondern das es als Tagedienstverlängerung zu sehen ist. Ein Hineinarbeiten in die Rufbereitschaft ist nach der Rechtsprechung des BAG nicht als Aktivzeit der Rufbereitschaft, sondern als Dienstplanänderung und Anordnung/Duldung von Mehrarbeit/Überstunden zu sehen. Aber doch nur bis 10 Stunden insgesamt- oder? Was ist wenn meine Inanspruchnahme mehr als diese 10 Stunden täglicher AZ beträgt? Wie würdet ihr das sehen?