Erstellt am 20.07.2011 um 10:42 Uhr von Kölner
@kobold1704
Ja, das ist nicht unüblich (also üblich).
Erstellt am 20.07.2011 um 12:02 Uhr von eveline
Man könnte einfach den Grund für eine fristlose Kündigung schaffen. Z.B. Arbeitsverweigerung, dann erfolgt i.d.R. die Kündigung. Sonst müsste man die Kündgungsfrist einhalten.
Erstellt am 20.07.2011 um 12:04 Uhr von docpille
@eveline
die antwort war aber nicht zu diesem beitrag gedacht , oder?
Erstellt am 20.07.2011 um 12:17 Uhr von eveline
docpille
Doch, kobold1704 will beim Tischler ohne Ablöse anfangen. Also wie kommt man kurzfristig aus einem ArbV heraus?
Erstellt am 20.07.2011 um 12:24 Uhr von Kölner
@eveline
Es kommt aber nicht darauf an, wie man aus dem Vertrag herauskommt, sondern wie der Entleiher dem Verleiher die Abwerbung der Arbeitskraft vergütet.
Was denkst Du, was der Verleiher in so einem Fall (wie Du ihn provozieren lassen will) alles veranstalten kann und was er für rechtliche Möglichkeiten hat...?
Erstellt am 20.07.2011 um 12:26 Uhr von petrus
eveline: Das Problem ist ja hier nicht, dass der LeihAN nicht irgendwie aus seinem Vertrag rauskäme - sondern dass der Tischler einen Vertrag mit dem Verleiher hat, in dem er sich zu einer "Ablöse" verpflichtet, wenn... Und genau dieses wenn kennen wir nicht.
Eventuell wird aber selbst dann eine Ablöse fällig, wenn der Verleiher den LeihAN fristlos rausschmeißt. Der Verleihkonzern hat in der Regel die bessere Rechtsabteilung als der Tischlermeister...
Erstellt am 20.07.2011 um 12:37 Uhr von viktor
Man kennt hier nicht die Details des Verleihervertrages mit dem Arbeitgeber. Das Problem über den Arbeitnehmer zu lösen halte ich aber für sehr problematisch.
Warum läßt der Tischler nicht einfach alles wie es ist und kündigt den Vertrag mit dem Verleiher? Wenn dann alle vereinbarten Fristen abgelaufen sind, kündigt auch der AN beim Verleiher und der Tischler stellt er den Mann ein.
Erstellt am 20.07.2011 um 12:55 Uhr von petrus
@viktor: weil der Leiharbeiter (dessen Arbeitskraft ja benötigt wird!!) dann sofort weg ist, die Fristen, in denen dann trotzdem eine Ablöse fällig wird, aber recht lang sein können...