Hallo zusammen,

mal eine Frage. Unser Betrieb befindet sich in der vorläufigen Insolvenz. Lt Aussage des Insolvenzverwalters haben wir Anspruch auf 20 Tage Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und momentan auch nur anteilig Urlaub. Es gibt dazu aber keine offizielle Mitteilung und auch keine einheitliche Regelung.

Bei Nachfrage bei unserem BR sagte man mir, dass ich bis jetzt (da es keine Urlaubssperre gibt und noch nicht abzusehen ist, dass es Kündigungen geben wird) meinen Urlaub wie vorher auch nehmen kann und das es dazu zwischen BR und Insolvenzverwalter noch keine Regelung gibt.

Wer hat nun Recht? Wem soll ich glauben? Vielleicht kann mir hier jemand eine konkrete Antwort geben.