Hallo! Mal eine Frage zum Arbeitszeitgesetz. Werktäglich darf im Durchschnitt ja nicht mehr als 8 Stunden gearbeitet werden. Das sind 48 Stunden pro Woche (Mo-SA). Wir haben im Betrieb eine 5-Tage-Woche, d.h. 48 Stunde (Woche)/ 5 Tage = 9,6 Stunden pro Werktag (Mo-Fr) sind erlaubt ohne das ein Ausgleich erfoderlich ist. Ist doch soweit richtig, oder? Nun arbeiten einzelne Mitarbeiter immer mal wieder (fortlaufend) mehr als 9,6 Stunden werktäglich. Wie berechnet man hier, ob die erlaubten 9,6 Stunden im Ausgleichzeitraum ( von 6 Monate) eingehalten werden?
Gruß Edelknappe