Erstellt am 15.07.2011 um 13:08 Uhr von Kurzarbeiter
Habi ihr einen BR? Wenn ja diesen aufsuchen!! Denn dieser weiterhelfen!
Erstellt am 15.07.2011 um 13:11 Uhr von bullfrog
Nein, haben wir nicht....
Erstellt am 15.07.2011 um 13:30 Uhr von edgar
Grundsätzlich muss der AG geleistete Arbeitszeit vergüten! Unterlässt er dieses bleibt der Klageweg.
Ihr solltet euch überlegen ggf. einen BR zu wählen.
Aber bei 8 Std. muss jeder AN auch 30 Minuten UBEZAHLTE Pause machen. ArbZG § 4, ab 9 Std. 45 Minuten
Erstellt am 15.07.2011 um 13:52 Uhr von bullfrog
Die Pausen sind schon abgezogen. Das heißt, je 20min für Frühstücks- und Kaffeepause plus die gestempelte Mittagspause.
Um nochmal genauer zu werden. Wir sollen von 7:30 bis 17 Uhr arbeiten. Wir sollen 20min Frühstücks- und 20min Kaffeepause machen und wir sollen 30min Mittagspause machen.
Das bedeutet wir kommen auf 9std und 10min Bruttoarbeitszeit und könnten den Arbeitsplatz um 16:40 verlassen. Wird in der Praxis nicht gemacht weil die MA bis 17 Uhr im Haus bleiben sollen. Also arbeiten alle täglich sowieso schon 20 min umsonst.
Die erste viertelstunde zählt nicht - dann ist es 16:55 Uhr. Jetzt wird im viertelstundentakt gerechnet. Also muss ich in diesem Fall bis 17:10 Uhr arbeiten um eine viertelstunde gutgeschrieben zu bekommen. Dann bin ich bereits 9:40 Std in der Firma...
Naja die Sache mit dem BR ist schwierig. Ich kenne die Firma schon lange und sehr gut.
Man ist dort ziemlich allein wenn man etwas "ach so aufsässiges" plant.
Steck in der Zwickmühle weil ich das nicht hinnehmen möchte. Das ganze wird schon seit 2009 so gehandhabt und ständig unvorteilhafter für die MA.
Erstellt am 15.07.2011 um 14:50 Uhr von eveline
Nicht beschweren der AG SCHENKT euch doch schon 20 Minuten, denn es gibt wohl kein TV der es regelt, dass ihr 20 Minuten bezhalte Pausen erhaltet.
Erstellt am 15.07.2011 um 14:56 Uhr von bullfrog
Wo schenkt er uns 20min? Sorry, raff ich nicht!
Die 40min für Frühstück und Kaffe sind unbezahlte Pausen und abgezogen. Die Mittagspause wird ebenfalls ausgestempelt. Das heißt, es geht nur um die Überstunden. Bis auf die 10% für leitende Angestellte kann man doch nicht willkürlich Mehrarbeit stehlen!
Erstellt am 15.07.2011 um 16:03 Uhr von eveline
Die 20 Minuten bezahlte Frühstücks-/ Kaffepause. Darauf hat man keinen Anspruch