Erstellt am 15.07.2011 um 11:52 Uhr von Kurzarbeiter
"Reisezeit ist keine Arbeitszeit" - Dieser Grundsatz stimmt so nicht immer!
Wenn man DR auf Veranlssung des AG mit dem Pkw unternimmt, so ist für den Fahrer die Reisezeit Arbeitszeit. Gleiches gilt wenn man auf der Reise/Fahrt auf Veranlassung oder dem bewusten Wissen des AG arbeitet. Also Besprechungen vor-/ nachbereitet oder die Mails bearbeitet.
Weiter gilt der Grundsatz Reisen/Reisezeiten erfolgen während der Arbeitszeit! Klar bei Flügen ind Ausland gibt es hierbei Probleme.
Erstellt am 15.07.2011 um 18:17 Uhr von SuzieQ
Matsui, BV findest Du eventuell bei Hans Böckler.
Desweiteren muß Reisezeit, die für die Auslandsreise verbraucht wird, soweit sie in die reguläre betriebsübliche Arbeitszeit fällt, als Arbeitszeit vergütet werden. Außerhalb dieses Zeitrahmens anfallende Reisezeit ist ebenfalls als Arbeitszeit zu vergüten, weil der ArbN dem ArbGeb seine Zeit zur Verfügung stellt, deren Ausfüllung der ArbGeb durch die Ausübung des Direktionsrechts festgelegt hat.
Abweichende tarifvertragliche Regelungen sind möglich.
Erstellt am 15.07.2011 um 18:42 Uhr von Kölner
@SuzieQ
Das stimmt nicht in jedem Fall!
Erstellt am 15.07.2011 um 18:49 Uhr von SuzieQ
Kölner, in welchen Fällen nicht?
Erstellt am 15.07.2011 um 22:50 Uhr von Lottelein
@SuzieQ
Wenn z.B. eine BV oder ein TV etwas anderes regeln.
Erstellt am 16.07.2011 um 01:48 Uhr von SuzieQ
Lottelein, TV wurde angemerkt!!!
Und da hier noch keine BV besteht. kann es auch diesbezüglich noch nicht geregelt sein.
Nur mal so als Hinweis....................