Erstellt am 03.05.2011 um 14:51 Uhr von nurmalsogefragt
Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes
Das ArbZG gilt für alle Angestellten, Arbeiter und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, nicht aber für Heimarbeitnehmer und leitende Angestellte. Besondere Vorschriften gelten für Arbeitnehmer mit Fahrtätigkeit.
Kurzinformation/Merkblatt zum ArbZG
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_182.htm#2
Ob ein Arbeitnehmer Mehrarbeit leisten muss ergibt sich aus dem ArbV oder TV. Sofern ein BR besteht muss er dieser zustimmen/mitbestimmen.
Es gibt nicht grundsätzlich Zulagen ist im ArbV/TV oder Bv geregelt, Ausnahme Nachzeit
Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit