Erstellt am 27.04.2011 um 09:30 Uhr von nurmalsogefragt
1. hat so viel auf dem (betrieblichen Tisch) = bleibt liegen, AN muss diese Arbeitreduzieren, denn Mandatsarbeit hat Vorrang!
2. Für mandatsarbeit gilt das ArbZG nicht. Denn ArbZG = Arbeitszeit..... Mandatstätigkeit/BR-Tätigkeit = keine Arbeit sondern Ehrenamt. Im Ehrenamt wie z.B. auch bei der freiwill. Feuerwehr gilt das ASrbZG niún einmal nicht.
3. Mandatsarbeit/BR_Tätigkeit = Ehrenamt = wird nicht vergütet. Es wird so gezhalt als ob "normal" gearbeitet wurde. Für Mandatsarbeit/BR_Tätigkeit welche außerhalb der Regelarbeitszeit stattfinden muss, wie z.B. bei längerdauernden Sitzungen gibt es gem. § 37 (3) BetrVG Freizeitausgleich.
Erstellt am 27.04.2011 um 12:30 Uhr von betriebsratten
@nurmalsogefragt und alle
zu 1: Ist uns schon klar-ist aber so. Es gibt ein Leben außerhalb des AMtes ;-)
zu 2: Steht das auch im BetrVG oder wo können wir das herleiten?
Konkretes Beispiel: Kollege kommt um 08:00. Hat von 09:00 - 13:00 Betriebsratssitzung und/oder Betriebsratsarbeit. Die geht auch vor. Arbeitet dann ab 13:30 (30 min Mittagspause weiter bis 19:15.
Arbeitszeitgesetz verletzt? Wenn ich der Argumentation folge nicht....aber wo stehts?
3: Greift leider nicht so richtig-da Gleitzeit mit recht weiter Kernarbeitszeit
Erstellt am 27.04.2011 um 19:03 Uhr von BloodyBeginner
Hallo Betriebsratten,
möchte mal dein konkretes Beispiel aufgreifen:
"Kollege kommt um 08:00. Hat von 09:00 - 13:00 Betriebsratssitzung und/oder Betriebsratsarbeit. Die geht auch vor. Arbeitet dann ab 13:30 (30 min Mittagspause weiter bis 19:15.
Arbeitszeitgesetz verletzt?"
Lass mich mal rechnen: Der Kollege war 11,25 Stunden da, eine halbe Stunde Pause abgezogen 10,75 Stunden. Das würde eigentlich gegen das ArbZG verstossen, allerdings könnte man sagen dass "nur 6,75 Stunden gearbeitet" wurden, weil 4 Stunden ja ehrenamtliche Tätigket waren.
Prinzipiell finde ich den Zustand aber nicht gut.
Ich denke kaum dass dein Kollege sonst von 8:00 bis 19:15 anwesend ist (ohne BR Tätigkeit). BR Tätigkeit soll während der Arbeitszeit stattfinden - bei euch da keine Schichtarbeit vorliegt auch kein Problem.
Dein Kollege sollte meiner Ansicht nach von 8:00 bis 16:00 oder 16:30 Uhr arbeiten (weiß ja eure normale Arbeitszeit nicht). BR Arbeit ist twar Ehrenamt und fällt nicht unter der ArbZG, ist allerdings Arbeitszeit. D.h. die 4 Stunden Betriebsratsarbeit sind der geschuldeten Arbeitszeit gleichzusetzen.