Erstellt am 21.04.2011 um 09:52 Uhr von rkoch
> Ist es erlaubt, dass die Pause im Anschluss von 13:00 Uhr gemacht werden darf?
Das ArbZG selbst gibt Dir die Antwort:
> Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Bei Arbeitsbeginn um 06:30 muss also spätestens um 12:30 dem AN eine Pause gewährt werden.
> Ist es ein tatsächliches Dienstende oder ist es eine Unterbrechung der Arbeitszeit?
Dienstende ist wenn an diesem Tag die Dienstzeit endgültig endet. In diesem Sinne ist an Tagen mit Abenddienst ab 13:00 eine Arbeitsunterbrechung, ohne Abenddienst Dienstende.
Die Zeit zwischen 13:00 und 16:30 kann also an Tagen mit Abenddienst als Pause im Sinne des ArbZG herhalten, da die Pause zwischen Arbeitsbeginn (06:30) und -ende (19:00) liegen muss. Allerdings müssen mindestens 15 Minuten vor 12:30 liegen. Die 15 Minuten dürften allerdings unrealistisch sein, da den AN an Tagen ohne Abenddienst eine Pause von 30 Minuten gewährt werden muss. Sollten die AN auch Abends arbeiten genügen 15 Minuten vor 12:30, die verbleibenden 30 Minuten Pause werden durch die Arbeitsunterbrechung erfüllt. So wie Du es beschreibst (Manchmal müssen sie abends nicht mehr kommen) wird es allerdings unumgänglich sein die Pause von 30 Minuten am Vormittag einzuplanen um zu verhindern das das Arbeitszeitchaos ausbricht und keiner mehr durchblickt.
Allerdings wäre noch zu prüfen ob nicht eine der Ausnahmeregelungen des §7 greift, wovon ich aber eher nicht ausgehe (TV Gaststättengewerbe?)
>Es stehen ihnen ja 30 Minuten Pause zu.
Nicht ganz korrekt. Bei den genannte AZ komme ich auf regelmäßig 9 Stunden (6,5 früh, 2,5 spät) PLUS eine offene Zeit (plus minus ein paar Minuten, kommt auf die Auslastung drauf an), damit 45 Minuten nach ArbZG, zumindest an Tagen an denen mehr als 9 Stunden zusammenkommen.
Erstellt am 21.04.2011 um 10:56 Uhr von AlexandraZZZ
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich hatte vorher nicht erwähnt, dass wir zum TVöD gehören.
Dann ist es so, dass der AN seine Pause vor den 6 Stunden nehmen muss und nicht (wie hier in dem Beispiel) die Pause nach 13 Uhr nimmt. Es wurde nämlich von der Personalabteilung dem AN gesagt, er könne seine Pause nach der "1. Schicht" nehmen und dann erst ausstempeln.
Dies sehe ich als falsche Information an. Oder?
Erstellt am 21.04.2011 um 14:07 Uhr von Petrus
Ja. RKOCH schrieb doch schon, dass nach ArbZG die Pause spätestens um 12:30 Uhr angetreten werden muss - egal was eure PA meint. Noch klarer kann ein Gesetz nicht formuliert sein.