Hallo,

vielleicht kann ja einer helfen.

Bei uns in der Firma gibt es eine Küche (Koch/Beikoch) die Arbeitszeiten von diesen Personen sind einmal von ca. 06:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr (plus minus ein paar Minuten, kommt auf die Auslastung drauf an) und dann meistens von ca. 16:30 Uhr bis ca. 19:00 Uhr. Manchmal müssen sie abends nicht mehr kommen, da es kein Abendessen gibt.

Jetzt meine Frage:
Es stehen ihnen ja 30 Minuten Pause zu.
Ist es erlaubt, dass die Pause im Anschluss von 13:00 Uhr gemacht werden darf?
Sprich, eigentlich ist Dienstende, der eine fährt Heim der andere macht ca. 30 Minuten plus x Pause und stempelt dann erst aus.

Ist es ein tatsächliches Dienstende oder ist es eine Unterbrechung der Arbeitszeit?
Wenn es ein Dienstende ist, dann sagt doch das ArbZG §4 dass man die Pause nicht an den Beginn oder an das Ende der Arbeitszeit legen darf.

Wenn es jetzt kein Abendessen gibt und somit keiner nochmals zur Arbeit kommen muss, dann ist ca. 13:00 Uhr wirklich Dienstende.

Was gilt, wenn es als eine Unterbrechung zählt?

Was gibt es dazu für Meinungen (Urteile etc.).

Vielen Dank schon mal für die Unterstützung.