In unserem Krankenhaus sind derzeit erstmals zwei Leiharbeitnehmerinnen als Krankenschwestern auf Zeit angestellt worden, damit Kolleginnen Überstunden abbauen können. Nun ist dem BR zu Ohren gekommen, dass diese Kräfte öfters zwei Schichten am Stück (= 16 Stunden) ableisten. Auf Nachfrage beim AG hieß es, diese würden als selbstständig Beschäftigte gelten und deshalb dürfen die das.
Frage: Unterliegen Leiharbeitnehmer nicht auch dem ArbZG? Wenn ja, was soll der BR tun?
Danke für eure Antworten.