Hallo zusammen!
wir haben eine BV Flexikonto plus/minus 150Stunden.Da unsere Auftragslage nicht besonders ist sollen fast alle diese nutzen und bis minus 100 Stunden freizeit nehmen.Die Schwerbehinderten sind in der BV leider nicht berücksichtigt.Nun meine Frage: Kann der AG dies auch von einem Schwerbehinderten verlangen oder ist der Schwerbehinderte außen vor.Der/die müssten wenn die Auftragslage besser wird ,diese wieder rausarbeiten (Überstunden??).Ist das legitim.Wo kann ich es im SBG nachschlagen .Bin neu als SBV
Im voraus besten Dank