Hallo, ihr Lieben,
zu meinen Aufgaben als SBV gehört auch, dass ich über alle schwerbehinderten Bewerber informiert werde, und natürlich auch die Bewerbungsunterlagen sichte, und entscheide ob die betreffende Person zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird , oder auch nicht. Was aber, wenn die Qualifikation des Bewerbers ok ist, aber die Gehaltsvorstellung entschieden zu hoch ? Komme ich mit dem AGG in Konflikt, wenn ich sage, der gute Mann wird nicht eingeladen ? Bin diesmal unsicher .