Hallo Zusammen,
bei der Einstellung neuer Kollegen ist der Arbeitgeber nach §81.1 SGBIX verpflichtet zu Prüfen, ob schwerbehinderte, arbeitssuchende Menschen bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, welche den gegebenen Anforderungen gerecht werden. Nun darf lt. AGG in dieser Stellenausschreibung wohl nicht vermerkt werden, dass schwerbehinderte bevorzugt behandelt werden. Gibt es eine standartformulierung für ausschreibungen neuer Stellen, mit welchen der Arbeitgeber seine Pflicht nach §81 erfüllt hat? Auf welche Formulierung kann ich als Schwerbehindertenvertreter bestehen??