Hallo Zusammen,
ein schwerbehinderter Kollege hat nach einem Schlaganfall eine Erwerbsminderungsrente von 50% über die LVA bekommen und ist bereits seit geraumer Zeit in Teilzeitbeschäftigung. Dies hat die Schwerbehindertenvertretung nun zufällig vom betroffenen Kollegen erfahren. Daß der Arbeitgeber hier seine Informationspflicht nach §95 Abs.2 verletzt hat ist klar. Aber hat der Arbeitgeber ebenfalls die Pflicht die entsprechenden Unterlagen der LVA an die Schwerbehindertenvertretung weiterzureichen? Wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Ggf. bitte die regelnden §§ nennen.
Danke