Am 3. April urteilte das BAG, dass §81 des SGB IX europarechtskonform ausgelegt werden muss und sprach einer Leicht-Behinderten, die bei einer Bewerbung abgelehnt wurde, eine Entschädigung zu.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 200/78/EG Nt. 3, die nicht vollständig in nationales deutwsches recht umgesetzt wurde (Vgl. Urteil des EuGH vom 23.02.2006).

Gibt es mittlerweile weitere Fälle (Urteile, Gesetze), in denen Liecht-Behinderten erweiterte Rechte zugebilligt wurden ?