Moin,
brauche mal Hilfe in folgender Angelegenheit:
Muß der Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen explicit darauf hinweisen, daß Bewerbungen von Schwerbehinderten bevorzugt behandelt werden? Werden hier Unterschiede bei internen und externen Ausschreibungen gemacht? Welche §§ regeln dies?