Erstellt am 28.04.2008 um 09:08 Uhr von Soenke
@Schnulli,
Nicht nach 37,7. Die Grundlage für die Freistellung der Vertrauensleute der Schwerbehinderten sind die Bestimmungen des § 96 (4 und 8) des SGB IX. Danach ist dieser Personenkreis ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit erforderlich sind. Dies gilt auch für die mit der höchsten Stimmenzahl gewählten StellvertreterInnen. Vor Seminarbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage, welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an welchem Seminar (wann, wo, Themen und Kosten) teilnehmen wird.
Erstellt am 28.04.2008 um 09:14 Uhr von Nemeth
@Soenke
Hab ich jetzt was missverstanden oder kann nicht lesen? Wo ist in der Frage die Rede von Schwerbehinderten??
@Schnulli
Ist das richtig - es geht um Vertrauensleute der IGM im Betrieb und nicht um Vertrauensleute der Schwerbehinderten?
Erstellt am 28.04.2008 um 09:15 Uhr von schnulli
@all
Ja, es geht um Vertrauensleute der IG Metall im Betrieb!
Erstellt am 28.04.2008 um 09:27 Uhr von Soenke
@Schnulli,
Wegen Beschluss
Sie in ihrer Entscheidung im Rahmendes § 96 Abs. 4 SGB IX frei, entscheiden also selbst über die Teilnahme an Maßnahmen von Schulung und Bildung.
@Nemeth,
Wieso Lesen ? Wer liesst hier ? Schnulli ? zu 90% wird hier doch nur per Kristallkugel geantwortet?!
Ich erwarte mir von dir etwas mehr Respekt.
Erstellt am 28.04.2008 um 09:30 Uhr von Nemeth
@Soenke
Respekt?? Wo lebst Du denn? Und warum? Außerdem hatte das nicht mit Respekt zu tun. Also bitte lass doch diese Bemerkungen. Dann kann man sich auf's Wesentliche konzentrieren.
Außerdem spricht der § 96 SGB IX ausdrücklich von Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und nicht von Vertrauensleuten der IG Metall - also doch lesen.
Schönen Tag für Dich und die Anderen hier.
Erstellt am 28.04.2008 um 09:45 Uhr von Mona-Lisa
@schnulli,
bitte die Frage nicht nachträglich verändern, neue Informationen dann als Antwort posten, ja?
Du brauchst dazu keinen Beschluss vom BR, das ist allein deine Entscheidung wenn Du auf ein Vertrauensleute - Seminar gehst. Beantragt wird das beim AG nach 37.7 und du brauchst eine Verdienstausfallbescheinigung, denn die Kohle bekommst du dann als Mitglied von der Gewerkschaft ersetzt!
@Sönke,
heute mit dem falschen Fuss aufgestanden? :-) Von Vertrauensleute der Schwerbehinderten war hier nie die Rede....
Erstellt am 28.04.2008 um 09:48 Uhr von Nemeth
Danke Mona-Lisa! ; - )
@Schnulli
Schau auch mal BetrVG § 2 - hier im Kommentar Däubler/Kittner/Klebe Rdnr. 49 - 53
Erstellt am 28.04.2008 um 09:51 Uhr von pirat
@schnulli
ergänzend zu Mona-Lisa...
Die IG Metall übernimmt für ihre Mitglieder bei IG Metall-Seminaren die Fahrtkosten, die Seminargebühren und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Sollte eine Freistellung nach Bildungsurlaubsgesetz nicht möglich sein, ersetzt die IG Metall auch den Entgeltausfall für die Zeit der Freistellung.
Erstellt am 28.04.2008 um 10:09 Uhr von Soenke
@Nemeth
Würde dieses "Schnulli" nicht andauerd die Fragen ändern,dann hättest du auch keine Probleme beim Lesen,aber dieser Schnulli Fred ist ja wie ein Virus.
und im Orginal Thrad Stand es nun mal so das ich dachte oh ja kann ja nur so sein !
Schönen Tag dir auch.
Erstellt am 28.04.2008 um 10:27 Uhr von Waschbär aka Hans Albers
@Midnightlady,
ich glaube *Schnulli* ist bei Soenke ein Reitzwort .-)
Vieleicht wurde er ja mal von einen Vertrauensleut der Gew. gebissen ? oder angeschissen.Wer weis ggf hat er auch nur mal Lust auf "Holla die Wald Fee " wer will sich mit mir Dissen(=Kappeln) ???
Erstellt am 28.04.2008 um 10:46 Uhr von pirat
Ahoi, Soenke
Respekt wird zuweilen als Synonym für Höflichkeit oder Manieren verwendet....
und um auf das Wesentliche konzentriert *passt scho* so sehe ich es auch! .-)),
Aber wer weis, vielleicht änders sich gleich wieder was...Virus uns so...
Erstellt am 28.04.2008 um 10:54 Uhr von schnulli
@all
Was ist denn das für ne Veranstaltung???
Ich habe keine Frage nachträglich verändert!!
Die fehlende Info hab ich in der Antwort gegeben.
Kein Grund gleich hier ein Krieg zu entfachen.
Erstellt am 28.04.2008 um 11:13 Uhr von Thaddäus Tentakel
@schnulli
natürlich ist das gleich ein Grund zum Kriegenspielen! Das weis doch jeder!Oder Warum meinst du haben wir hier sogar Piraten ?hier fliegen die Fetzen bis die Bude kracht ! Und wir Werfen nicht mit Wattebällen, auch wenn hier viele von "Pergamenthaut" sind.Oder anders weitig Rosa Rot sehen als nur durch die Klobrille.
Das hier ist kein Ponyhoff,das ist die Harte Welt der Betriebsräte. Da gibt es keine ausreden und keine "übermittlungsfehler".Da Zählen nur Fakten Fakten Fakten.Da überleben nur die Harten und die dürfen dann in den Garten.Zum Frühbeet hacken.Alternativ wird auch Kuchenbacken mit Waschbär angeboten.ist aber nur für Nicks welche mehr als nur die BertVG auswendig können und nachweislich keine Menschen mit Prokura sind.
Bin beim Arzt mir ist ganz Komisch im Kopf
Erstellt am 28.04.2008 um 12:26 Uhr von Efaienaerbeer
Bei 37 Abs. 7 BetrVG benötigst du einen BR-Beschluss. Bei 37(7)-Seminaren liegt es zwar in deiner Entscheidung was du wo machst, der BR kann aber beim Termin insoweit mitentscheiden als er gucken kann, ob du in dieser Zeit entbehrlich bist. Die Festlegung der Zeitlichen Lage von Bildungsveranstaltungen obliegt sowohl beim 37(6) als auch beim 37(7) dem BR. Ohne den Beschluss des BR gibt es keine Entgeltfortzahlung. Schau mal in Fitting, § 37 Rn. 232 ff..
Erstellt am 29.04.2008 um 15:34 Uhr von schnulli
So,
hoffentlich habt ihr euch alle jetzt genügend ausgekotzt...
Aber eine Antwort fehlt noch immer.
Ja, die Kosten übernimmt die Gewerkschaft.
Aber was, wenn der AG sagt "Du darfst da nicht hin"
Auf welches Gesetzt kann ich mich berufen? Unbezahlte Freistellung?
Erstellt am 29.04.2008 um 17:48 Uhr von Efaienaerbeer
Auf welches Gesetz? Die Frage verstehe ich jetzt nicht, das hast du doch selbst zitiert. O.K., nochmal in Zeitlupe ;-) :
- Auf § 37 Abs. 7 BetrVG in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BetrVG (Die Kette ist: Abs. 7 verweist auf Abs. 6 ("unbeschadet der Vorschrift des Abs. 6") und Abs. 6 verweist wiederum auf die Absätze 2 und 3) und
- euren Beschluss im BR hinsichtlich der zeitlichen Lage der Schulung.
Erstellt am 29.04.2008 um 17:54 Uhr von Efaienaerbeer
Oh sorry, nehme es zurück, du bist ja kein BR.
In manchen TV gibt es für Vertrauensleute einen Anspruch. Schau also in euren TV, falls einer gilt.
Dann kannst du unbezahlte Freistellung beantragen. Manche Gewerkschaften zahlen ihren Mitgliedern den Verdienstausfall. Frag bei der Gew. nach und lass dir das Formular geben, dass du in eurer personalabt. ausfüllen lassen musst. Das Problem bei unbezahlter Freistellung ist, dass hierauf kein Rechtsanspruch besteht. Es steht deinem AG also frei, ob er das mit macht oder nicht.
Dann gibt es noch in manchen Ländern Bildungsurlaub und viele der §37(7)-Schulungen sind auch als Bildungsurlaub anerkannt. In den Bildungsurlaubsvorschriften steht, wie und mit welcher Frist der Antrag zu erfolgen hat. Es sind meist mehrere Wochen Frist zu beachten.
Zuletzt bleibt nur noch normaler Urlaub.
Erstellt am 30.04.2008 um 09:21 Uhr von keinBRM
Efaienaerbeer
Mädchen das haste aber viel für überlegt bis der Groschen viel.
LG
Dein
Host Schlämmer
nun weiste Bescheid 1