Hallo ihr Lieben ,ihr habt mich schon so oft durch den SBV - Dschungel durchgelotst, und dafür erst mal ein Dankeschön ! Jetzt meine Frage : Wenn ein BEM ,also ein Wiedereingliederungsgespräch geführt wird, ist die SBV zu beteiligen. Das ist klar. Was ist aber wenn mit einem SB ein Personalgespräch geführt wird ,weil er z.B. mehrmals zu spät zur Arbeit gekommen ist . Ist die SBV dann auch zu beteiligen , bzw. von dem Gespräch zu unterrichten ?