Erstellt am 07.02.2008 um 17:42 Uhr von Kölner
@Luckygirl
Entschuldige meine Unwissenheit:
Ist diese spezielle Maus so teuer?
Und warum zahlt sie die KK nicht?
Und scheitert das BEM wirklich mit der Maus?
Erstellt am 07.02.2008 um 18:02 Uhr von Luckygirl
Hallo,
meine Frage ist rein hypothetischnein. Nehmen wir mal an diie Maus ist nicht teuer, ca. 30 Euro und die Kasse zahlt, warum auch immer, nicht, muss der AG dann die Kosten wenn diese im Zuge von BEM anfallen übernehmen? Könnte bspw. auch ein spezieller Stuhl, Tisch, Beleuchtung etc. sein. Mir geht es um die generelle Regelung wenn niemand "offizielles" für die Kosten von notwendigen Hilfsmitteln aufkommt. Wer zahlt dann? Oder heisst es dann, BEM ist ja schön und gut aber wenn niemand zahlt, dann leider Pech gehabt.
Erstellt am 07.02.2008 um 18:50 Uhr von Kölner
@Luckygirl
Rein "hypothetisch" empfinde ich solche Gedankenspiele als lästig und sehr unsinnig. Wer sich ein wenig im SGB IX, V und VII tummelt, wird über die Kostenerstattungs-/Zuschussfrage schnell fündig. Ob dazu allerdings eine "Maus" gehört, ist hypothetisch.
Egal.
Der AG wird ein BEM nicht an einer "Maus mit einem Wert von 30 Euro" scheitern lassen! Da bin ich mir nicht nur hypothetisch sicher. Zumal er die Sachmittel eines AN als Aufwand (hypothetisch) gewinnmindernd verbuchen kann.
Und solltest Du jetzt - hypothetisch - fragen wollen, ob es nicht einen Betrag X/AN für ein BEM gibt, kann man nur sagen: Dann hast Du das BEM nicht verstanden!
Erstellt am 07.02.2008 um 19:14 Uhr von Luckygirl
Danke für die Antwort, obwohl ich deine Art schon ein bisschen "seltsam" finde. Aber naja. Zum Thema der AG wirds nicht an 30,- Euro scheitern lassen, kennst du aber meinen AG schlecht. Der hat dies schon vollbracht. Die Einführung BEM soll bei uns im Betrieb letzendlich nichts anderes werden als Krankenrückkehrergespräche unter dem Deckmantel BEM. Genau das möchte ich verhindern. Es kann aus meiner Sicht nämlich nicht sein, dass BEM sobald es um Kosten geht die entstehen und die vielleicht niemand anderer übernimmt es heisst "Danke lieber Mitarbeiter, schön das wir darüber gesprochen haben aber dein Hilfsmittel können wir leider nicht anschaffen, entweder tust du es selbst oder du hast Pech gehabt (Aussage AG). Dann brauch ich nämlich kein BEM. Deshalb auch die Frage nach Urteilen.
Erstellt am 07.02.2008 um 19:21 Uhr von Kölner
@luckygirl
Dass ich "seltsam" bin, wusste ich nicht!
Hast Du schon einmal entsprechende Seminare besucht zum o.g. Thema? Ich sehe es nämlich nicht als Aufgabe der betrieblichen Kommission an, über Hilfsmittel zu befinden...