Hallo,
ich habe eine Frage zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Wenn keine andere Stelle (Integrationsamt, Krankenkasse, etc.) die Kosten für ein notwendiges Hilfsmittel (bzw. spezielle Maus etc.) muss der Arbeitgeber dieses dann übernehmen wenn im Zuge BEM festgestellt wird das dieses Hilfsmittel angeschafft werden muss. Weiss jemand, ob es zu Kostenübernahme im Zuge von BEM bereits Gerichtsurteile gibt??? Evtl. weiss jemand auch das Aktenzeichen. Vielen, vielen Dank im Voraus!!!!!!!