Erstellt am 03.02.2008 um 19:48 Uhr von pirat
@Anibroe
was heißt mehrere? Mehr als 5?
§§ 93 ff. im 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX).
Gibt es in einem Betrieb mindestens fünf nicht nur vorübergehend beschäftigte schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer, so dürft ihr eine Schwerbehindertenvertretung wählen.
Erstellt am 04.02.2008 um 17:02 Uhr von Inkognito Weissnicht
Genaueres zur Begleitung erklärt euch das sogenannte Integrationsamt (steht meines Wissens nach im Telefonbuch).