Hallo,
in unserem Betrieb arbeiten 10 Schwerbehinderte. Dies würde ja die Wahl einer SBV begründen. Jedoch sind 6 davon in befristetem Arbeitsverhältnis und das Gesetz besagt: ...ständig mehr als 5 Schwerbehinderte beschäftigt....
Wie ist das jetzt mit den Befristungen? Haben wir jetzt nur 4 ständig beschäftigte Schwerbehinderte oder 10 und somit die gesetzliche Verpflichtung eine SBV ins Leben zu rufen?