Aufgrund vorliegender Aufträge, die einen mittel- bis längerfristigen Charakter haben, wird im Rahmen der Personalplanung für jeden Beschäftigten im Unternehmen die voraussichtliche Dauer seiner Beschäftigung ermittelt. Derzeit laufen die Planungen bis 2015. Diese Listen, die jährlich aktualisiert werden, liegen der SBV bisher nicht vor.

Gestern wurde in einem Gespräch durch den kaufmännischen Leiter bekannt, dass im kaufmännischen Bereich demnächst Stellen abgebaut bzw. zusammengelegt werden müssten. Bisher war dies weder dem BR noch der SBV bekannt.

Um prüfen zu können, ob für die Schwerbehinderten Nachteile im Rahmen dieser Personalplanung entstehen, möchte die SBV Einsicht in die mittel-/langfristige Personalplanungsunterlagen erhalten. Hat sie darauf einen gesetzlichen Anspruch?