Sachverhalt:
Eine schwerbehinderte Person ist für 1 Jahr erwerbsunfähig geschrieben und bekommt in dieser Zeit von der Rentenversicherung Erwerbunfähigkeitsrente.

Diese Person hatte früher über den Arbeitgeber eine Direktversicherung mit BU abgeschlossen, also muss sie bei Berufsunfähigkeit keine eigenen Beiträge leisten.

Was ist nun mit der jährlich zu zahlenden Beitragsleistung in dem Jahr, wo die Person Erwerbunfähigkeitsrente erhält ?

Anmerkung:
Nach Ablauf des Jahres erfolgt eine neue Untersuchung. Dann entscheidet sich, ob die Person wieder arbeitet oder weiterhin erwerbsunfähig bleibt.