Erstellt am 15.01.2008 um 11:49 Uhr von Angi1
Hallo Daggi,
im § 2 des SGB IX Abs. 3 steht:
" Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können."
Dieser Antrag muß bei der AA gestellt werden. Diese wird dann auch dem BR (sowie AG und SBV) ein Formular zusenden, indem wird, ob der Arbeitsplatz gefährdet ist.
MfG
Angi1
Erstellt am 15.01.2008 um 12:05 Uhr von Der alte Heini
Um einen Antrag auf Gleichstellung richtig zu begründen, würde ich Dir empfehlen dich über Google schlau zu machen. Denn wird der Antrag nicht richtig begründet, wird er abgelehnt.
Zur Gleichstellung siehe:
www.agsv.nrw.de/Service/Gleichstellungsantrag/index.php
Erstellt am 17.01.2008 um 08:47 Uhr von lacross-mom
Hallo , ich habe mich heute das 1. Mal eingeklingt und freue mich, dass es so eine Seite gibt!
Folgendes, es gibt Informationen des Integrationsamtes. Da sind auch Hinweise drin, wie man am besten etwas formuliert und auf was geachtet werden muss.
1. Voraussetzungen, Verfahren GdB-Tabelle und
2. Die Schwerbehindertenvertretung Aufgaben, Rechte etc.
können beim jeweiligen Integrationsamt angefordert werden. Meine habe ich vom Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein.
Vielleicht hilft es?
Gruß Angelika