Erstellt am 11.01.2008 um 10:43 Uhr von Angi1
Hallo Missi,
im § 94 Abs. 7 Satz 5 SGB IX steht:
" Auf Antrag eines Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschn kann der Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt ( §119) das erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen."
MfG
Angi1
Erstellt am 11.01.2008 um 10:48 Uhr von Mona-Lisa
@missi,
was sagt denn der "uninteressierte, faule SBV" dazu? Hast du mal mit ihm über deine Vorwürfe geredet?
Erstellt am 11.01.2008 um 10:53 Uhr von packer
moin missi,
ich würde an deiner stelle erstmal monas frage klären. sollte er wirklich keine lust haben, könntest du ihn fragen, ob er zurücktritt und dir die stelle überlässt. alternativ würde ich mich in SBV themen einarbeiten die für euren betrieb relevant sind und dann einfach mal den BR bitten, dich einzuladen zur BR-sitzung um diese sachen vorzutragen. damit solltest du bei entsprechender vorarbeit eigentlich einiges erreichen.