Guten Tag Kolleginnen und Kollegen,

habe mal eine Frage, wer kann sagen wie es ist bei einem Betriebsübergang nach BGB 613a bei der SBV Schwerbehindertenvertretung geht sie in ihrer Funktion mit in die neue Firma oder muss eventuel neu gewählt werden? Wenn gewählt werden muss in welchem Zeitraum? Bei dem Betriebsrat sind es 6 Monate Übergangszeit. Wie lange ist es bei der SBV.

Mit freundlichen Grüssen

Dieter Köpf