zu Betriebsrats-Sitzungen wird meine Vorsitzender (SBV) regelmäßig eingeladen. Habe ich das Recht, als stellvertr. SBV bei Abwesentheit meines Vorsitzenden daran teilzunehmen?
Besser formuliert, muss ich "eingeladen" werden????
Daimon 11454
Unsere Seminarempfehlung
Schwerbehindertenvertretung Teil 1
Aufgaben und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung